Blended-Travel-Regelung
Zwei Tage, danach steht, was für Bleisure und Workation gilt
Große Vorbilder schrecken ab. Eine zwanzigseitige Policy, die ein Konzern mit eigener Steuerabteilung geschrieben hat, hilft einem Unternehmen mit 400 Beschäftigten nicht weiter. Was hilft, ist eine kurze Regelung, die die Geschäftsleitung trägt und die eine Führungskraft in fünf Minuten versteht.
Warum eine gemeinsame Regelung scheitert
Bleisure und Workation sehen von außen ähnlich aus und liegen rechtlich weit auseinander. In der privaten Verlängerung wird nicht gearbeitet, es geht um Lohnsteuer, Unfallversicherung und die Beleglage. Bei der Workation wird gearbeitet, es geht um Sozialversicherung, A1-Bescheinigung, die 183-Tage-Regel, das Betriebsstättenrisiko und den Arbeitsschutz.
Wer beides in einem Absatz behandelt, schreibt für den einen Fall Anforderungen auf, die dort nicht gelten, und lässt für den anderen offen, worauf es ankommt. Deshalb entstehen hier zwei getrennte Klauseln.
Für wen
Unternehmen, die sich entschieden haben, das Thema zu regeln, und jetzt eine Vorlage brauchen, die beschlussfähig ist. Ansprechpartner sind Personalleitung und Geschäftsführung. Travel Management, Steuern und Recht kommen an den Tisch, der Betriebsrat je nach Haus.
Was Sie erhalten
- Zwei getrennte Klauseln für die Reiserichtlinie, eine für Bleisure, eine für Workation
- Einen Genehmigungsweg mit Wertgrenzen, Fristen und einer Stelle, die im Zweifel entscheidet
- Eine festgelegte Form der Kostenneutralitätsprüfung, mit der Angabe, wer sie erstellt, wer dafür einsteht und wie lange sie aufbewahrt wird
- Eine Länderliste in drei Stufen, also ohne Einzelprüfung möglich, Einzelprüfung nötig, ausgeschlossen
- Die Erfassung, also welches Feld in welchem System gesetzt wird, damit am Jahresende eine Zahl dasteht
- Fertige Texte für Führungskräfte und für Reisende
- Die Beschlussvorlage für die Geschäftsleitung
Was ich vorab brauche
Die Reiserichtlinie, vorhandene Regelungen zu mobiler Arbeit, die Länder, um die es tatsächlich geht, und die Entscheidungen der vergangenen Monate. Kommt die Regelung nach einem Workation- und Bleisure-Check, liegt das meiste schon vor.
Ablauf
Vorgespräch
Dreißig Minuten, kostenfrei. Wir klären Ihre Lage.
Vorbereitung
Ich sichte die Unterlagen und nehme die Ausgangslage auf. Ohne vorherigen Check wird dieser Teil gesondert berechnet.
Erster Tag
Gespräche mit Personalwesen, Travel Management, Steuern und Recht. Ich lege die Grenzen fest, innerhalb derer Ihr Haus entscheiden will.
Zweiter Tag
Klauseln, Genehmigungsweg, Länderliste und Texte entstehen. Am Ende steht die Beschlussvorlage.
Übergabe
Ich stelle die Regelung der Geschäftsleitung vor.
Was die Regelung nicht leistet
Sie ersetzt keine Steuer- und Rechtsberatung im Einzelfall. Die Klauseln sind so gebaut, dass Ihre Steuerabteilung und Ihr Rechtsbereich sie prüfen können, und diese Prüfung bleibt nötig. Die Verhandlung mit dem Betriebsrat führen Sie selbst, die Vorlage dafür liefere ich. Eine Länderprüfung im Detail gehört zum Steuerberater.
Woher ich das kenne
Ich habe solche Programme entworfen und eingeführt. Eines davon, bei einem Automobilzulieferer, wurde beim übernehmenden Konzern später wegen Steuer- und Betriebsstättenbedenken wieder zurückgenommen. Beide Teile dieser Erfahrung stecken in der Länderliste und in der Beschlussvorlage.
Konditionen
Die Konditionen für den Fixpreis pro Tag erhalten Sie auf Anfrage. Die Regelung umfasst zwei ganze oder vier halbe Beratertage. Ohne vorherigen Check kommt die Vorbereitung hinzu. Reisekosten werden gesondert berechnet. Für Ihre Unterlagen gilt die Vertraulichkeitszusage.
Der Workation- und Bleisure-Check sagt, wo Sie stehen. Die Regelung legt fest, was gilt. Steht danach ein Rollout über mehrere Länder an, übernehme ich ihn als Projektleitung.
Wenn bei Ihnen eine Regelung ansteht oder eine vorhandene nicht trägt, schreiben Sie mir kurz, worum es geht.
Der erste Schritt ist ein Vorgespräch von dreißig Minuten, kostenfrei und unverbindlich.
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