Workation und Bleisure
Zwei Mischformen, zwei Rechtsgebiete, zwei Regelungen
Beide entstehen dort, wo Arbeit und Privates sich überlagern, und beide werden in vielen Unternehmen im Einzelfall entschieden. Das hält, solange es selten vorkommt. Sobald es häufiger wird, fehlt die Grundlage.
Der Unterschied, der alles andere bestimmt
Bleisure ist die privat verlängerte Dienstreise. In der Verlängerung wird nicht gearbeitet. Die Fragen betreffen Lohnsteuer, Unfallversicherung, Reisekostenrecht und die Beleglage. Zuständig ist das Travel Management.
Workation ist Arbeit an einem anderen Ort. Hier wird gearbeitet. Die Fragen betreffen Sozialversicherung und A1-Bescheinigung, die 183-Tage-Regel, das Betriebsstättenrisiko, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz und IT-Sicherheit. Zuständig ist meist HR.
Wer beides in einer Regelung behandelt, schreibt für den einen Fall Anforderungen auf, die dort nicht gelten, und lässt für den anderen Fall offen, worauf es ankommt. Sortenrein ist die Abgrenzung trotzdem nicht. Vier Tage Dienstreise, drei Tage dazwischen, dann ein weiterer Termin. Wer in den Zwischentagen arbeitet, ist in der Workation.
Woran es in der Praxis scheitert
Selten am guten Willen. Meistens an drei Stellen.
Die Eskalationsschleife. Die Führungskraft sagt zu, das Travel Management sagt nein, danach wird unverhältnismäßig lange abgestimmt. Verschärft wird das durch Entscheidungen, die erst während der Reise fallen.
Die Vergleichsrechnung. Sie soll zeigen, dass dem Unternehmen keine Mehrkosten entstehen, und sie ist in der Praxis beeinflussbar. Wer sie verlangt, muss auch festlegen, wie sie gebildet und wie lange sie aufbewahrt wird. Wer den Nachweis beschafft und wer dafür einsteht, sind zwei verschiedene Fragen.
Das Verbot. Es verlagert das Thema, statt es zu lösen. Verlängert wird trotzdem, dann ohne Regelung und ohne Kenntnis des Unternehmens. Ohne Erfassung weiß niemand, wie viele Verlängerungstage tatsächlich anfallen.
Was ich übernehme
Eine kurze Regelung, die von der Geschäftsleitung getragen wird, statt einer zwanzigseitigen Policy. Große Vorbilder schrecken den Mittelstand ab.
Typische Ergebnisse
- Klauseln für die Reiserichtlinie, getrennt nach Bleisure und Workation
- ein Genehmigungsweg, der ohne Eskalationsschleife auskommt
- eine festgelegte Form der Kostenneutralitätsprüfung mit revisionssicherer Ablage
- geklärte Zuständigkeit zwischen Travel Management, HR und Führungskraft
- die Erfassung, ohne die niemand weiß, worüber geredet wird
Woher ich das kenne
Bei einem Automobilzulieferer habe ich ein Workation-Programm entworfen und vollständig eingeführt. Beim übernehmenden Konzern wurde die Regelung später wegen Steuer- und Betriebsstättenbedenken wieder zurückgenommen. Beide Teile dieser Geschichte gehören zusammen, und der zweite ist der lehrreichere.
Zum Thema erscheint 2027 mein Fachbuch „Workation und Bleisure. Blended Travel im Unternehmen regeln.“